am 19. Februar 1990 .PP Es ist tunlich, die Vorstellungen des Guten, des Wahren und des Scho#nen als normative Begriffe aus einheitlicher Perspektive zu betrachten zu versuchen. Sie alle haben die Eigenschaft, die Intention, den Wunsch, das Bedu#rfnis des Einzelnen in eine objektive (gegensta#ndliche) Ordnung einzugliedern. .PP Entsprechend unterscheide ich an ihnen ihre inwendige (subjektive) Notwendigkeit und ihre sachliche (objektive) Beschaffenheit. .PP ==> Subjektive Notwendigkeit: Es ist vorderhand unbestimmt inwiefern der Zwang (Compulsion) der Wertung eine Anpassung des Menschen an von aussen auf ihn eindringende Anspru#che ist, eine "identification with the stronger, with the aggressor", und inwieweit dieser Zwang eine Behauptung (an assertion) des eigenen Selbstbewusstseins ist. .PP Auf diese Frage gibt es, wie mir scheint, keine entscheidende (conclusive) Antwort. Denn der Mensch besitzt eine erstaunliche Fa#higkeit, sich an die Umsta#nde seines Daseins anzupassen. Diese Fa#higkeit zu belegen, weiss ich kein treffenderes Beispiel als die a#sopsche Fabel vom Fuchs und den saueren Trauben. Tatsache ist, dass die Begegnung mit der unwirtlichen Wirklichkeit beim Menschen nicht nur eine oberfla#chliche Meinungsa#nderung auszulo#sen vermag, sondern auch eine tiefgreifende Verwandlung seines Wesens verursachen (hervorrufen) kann. Es ist ein Ausdruck seiner Fa#higkeit sich an die Wirklichkeit anzupassen, eine Eingliederung seines Geistes in die Umsta#nde seines Daseins welche vielleicht sein Leben u#berhaupt erst ermo#glicht. .PP Jedenfalls geht es darauf hinaus, dass der Mensch an einen Punkt gelangt wo er das Gute, das Wahre, das Scho#ne als Inbegriff seines eigenen Wesens erlebt. Ich vermag nicht zu entscheiden, ob diese Verinnerlichung des Ideals das eigentliche Wesen des Menschen ausmacht, oder aber ob es eine Verderbung dieses Wesens darstellt. Das wa#re ein weiteres Werturteil, welches doch nur des Urteilenden Vorstellung vom Menschen widerspiegelt. .PP Aber wie dem auch sei, es begibt sich, dass die Vorstellung des Guten und des Wahren, welche der Mensch durchaus von seiner Umwelt angenommen haben mag, zu einem untrennbaren Bestandteil seines Lebens wird. .PP ==> Objektive Notwendigkeit: Die sachliche Beschaffenheit der normativen Begriffe la#sst sich nur unbestimmt bezeichnen. Denn wer wu#rde erkla#ren wollen, was das Gute "in Wirklichkeit" sei, oder das Wahre, oder das Scho#ne. Vor allem undeutlich ist das Wesen der Scho#nheit von der gesagt wird, dass sie im Auge des Beschauers liege. Gesellschaftliche Vorstellungen gibt es vor allem u#ber was das Gute sei. Die o#ffentlichen Gesetze mu#ssen wir, so peinlich und demu#tigend diese Erkenntnis auch sei, als die gesellschaftliche Darstellung des Guten akzeptieren. Denn die Gerichte lassen nun eben keine anderen Werte bestehen, und es ist wohlbekannt, dass sie denjenigen bestrafen, der das o#ffentliche Recht mit dem eigenen Gutachten zu ersetzen sich anmasst. Die Quellen dieses o#ffentlichen Rechts aber sind vielfach und weit verbreitet, lassen sich aber unbeschwerlich nachspu#ren, besonders bei demokratischen Regierungen, welche sie mit ausfu#hrlichen Debatten einsetzen. .PP Aus den o#ffentlichen Gesetzen auch geht hervor, wie unbestimmt, trotz aller Bu#ndigkeit, ihr Sinn ist, wie oft sie den Einzelnen im Unklaren lassen, was ihm ge- und verboten ist. Und mit dieser Unbestimmtheit verlieren dann die Gesetze auch an U#berzeugungskraft.