19981017.00

     Es scheint mir dringende Notwendigkeit mit den Ausdruecken
Subjektiv und Objektiv ins klare zu kommen.

     Am Ausgang die Einsicht, dasz es einen eindeutigen Sinn
nicht gibt.  Dasz  diese Begriffe im Umlauf sind; dasz im
allgemeinen Gebrauch ueber ihre Bedeutung kein Zweifel besteht:
wobei zu bemerken ist, dasz dieser Gebrauch ein ungefaehrer ist,
eine Approximation, wirksam, (brauchbar) wo die am Gespraech
Beteiligten von vorne herein wissen was sie damit meinen.  Die
Unbestimmtheit der Begriffe aber vereitelt (precludes) deren
Ausdehnung auf neue Gebiete und die Erweiterung des
Erlebnisgebietes auf das sie sich beziehen.

     Meiner Erfahrung gemaesz, beziehen sich die Ausdruecke
subjektiv und objektiv vornehmlich auf Erkennen und Beurteilen
des Wirklichen.  So habe ich es mir zusammengelegt dasz objektiv
gueltig ist, was von einer Vielzahl von Menschen als gueltig
anerkannt iwrd, waehrend subjektiv sich auf Erleben und Erkennen
bezieht welches nur, oder jedenfalls in erster Linie, dem
Einzelnen zugaenglich ist.

     Demgemaesz besteht die Gueltigkeit des Objektiven nicht
darin, dasz es einem transzendentalen Wirklichen, einem Dinge an
sich entspricht; sondern lediglich darin, dasz es Unanimitaet auf
Seiten der Betrachter zum Ausdruck bringt.  Solche Unanimitaet
mochte arguably auf transzendentale Gueltigkeit hindeuten, ganz
sicherlich aber eine instrumentale, funktionelle Wirksamkeit
besagen, insofern als die am objektiven Urteil beteiligten in
dieser Hinsicht jedenfalls einander restlos begreifen.
Objektives Wissen bezeugt ein Einverstaendnis das unberechenbar
grosze praktische Folgen hat, insofern als es die Wirtschaft und
die Technik ueberhaupt erst ermoeglicht.

     Wie gesagt ist das objektive Urteil keineswegs in Hinsicht
auf ein transzendentales Ding an Sich gueltig.  Die Gueltigkeit
entspricht der Unanimitaet und der gesteigerten Funktionalitaet
welche dieses Einverstaendnis bewirkt.  Doch sind Unanimitaet und
Funktionalitaet verhaeltnismaeszig.  Auch objektive Urteile
koennen geaendert werden.  (Even objective judgments are subject
to change.)

     Subjektive Urteile, andererseits, sind ganz einfach solche
welche nicht objektiv sind; oder sind Urteile insofern sie nicht
objektiv sind.  Die Unterscheidung, welche sich begrifflich als
so aeuszerst einwandfrei darbietet, ist in der Durchfuehrung
verschiedentlich schwierig.  Es versteht sich von selbst, dasz
jedes objetive Urteil eine subjektive Komponente haben musz, eine
innerliche Basis, oder jedenfalls einen inwendigen Stuetzpunkt.
Man mag umgekehrt, es so sehen, dasz alle Urteile in erster Linie
(Instanz) subjektiv sind; dasz aber ein gewisses Bruchteil davon
sich als objektiv bewaehrt.

     Hinzu kommt aber, dasz auch das subjektivste aller Urteile
in einem objektiven Rahmen zustande kommt.  Dasz gewisse
urspruenglich subjektive Urteile sich nach objektiven Maszstaeben
bilden und demensprechend objektiv werden.  Dasz nicht selten
anscheinend objektive Urteile sich objektiv als unhaltbar
erweisen; so dasz auf diesem Gebiet eine erhebliche Fluessigkeit
herrscht.

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