20011128.02 Der Widerspruch selsbt ist widerspruechlich; insofern als er (die) Gegensaetze begrifflich zu vereinbaren beansprucht. Diese Schlichtung, Versoehnung, Vereinbarung der underlying, subjacent fundamentalen Widersprueche ist wirksam (effective) auf dem Bereich des berstehens, des Begreifens, mag oder mag nicht in dem Bereich des Handelns wirksam sein, ist aber voelleig wirkungslos, unwirksam, belanglos ineffective, in seinem Urbereich., insofern als es der Festellung des Widerspruchs voellig unmoeglich ist die Wirklichkeit die der Widerspruch widespiegelt darstellt, in auch nur der geringsten Weise abzuaendern. Insofern also ist was der Widerspruch darstellt nichts als Schein, und der Widerspruch selbst ist Widerspruch. * * * * *

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