20011128.02
Der Widerspruch selsbt ist widerspruechlich; insofern
als er (die) Gegensaetze begrifflich zu vereinbaren
beansprucht. Diese Schlichtung, Versoehnung, Vereinbarung
der underlying, subjacent fundamentalen Widersprueche ist
wirksam (effective) auf dem Bereich des berstehens, des
Begreifens, mag oder mag nicht in dem Bereich des Handelns
wirksam sein, ist aber voelleig wirkungslos, unwirksam,
belanglos ineffective, in seinem Urbereich., insofern als es
der Festellung des Widerspruchs voellig unmoeglich ist die
Wirklichkeit die der Widerspruch widespiegelt darstellt, in
auch nur der geringsten Weise abzuaendern. Insofern also
ist was der Widerspruch darstellt nichts als Schein, und der
Widerspruch selbst ist Widerspruch.
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