20070208.01
Die herkoemmliche, uebliche Meinung, dass
der Mensch sich willentlich zu einer Handlung
entscheidet wird ohne Schwierigkeit durch
gewissenhafte Beobachtung widerlegt. Man
braucht nur zu beobachten, wie man das Spielen
auf einem musikalischen Instrument lernt, wie
man die Sprache lernt und zum Beispiel das
Rechnen, in allen Faellen Vorgaenge der
Gewoehnung und der Anpassung. Die begriffliche
Schilderung, Darstellung, Erklaerung einer
Handlung erscheint stets nebensaechlich und
belanglos. In der beruflichen Ausbildung
welche sich bei weitem nicht auf die
begriffliche Darstellung, sondern auf die
Einuebung verlaesst, tritt diese Einsicht in
das Wesen der Handlung und in das Wesen des
Lernens eindrucksvoll in Erscheinung.
Betreffs der gemeinschaftlichen (sozialen,
gesellschaftlichen) Handlung (oder Wirkung)
ermangelt es hingegen an jeglichem
theoretischen Verstaendnis. Die der
Beobachtung so zugaengliche Handlung des
Einzelnen wird unkritisch als Vorlage fuer eine
vermeintliche Handlung der "Gesellschaft"
angewandt. Wobei es doch offenbar ist, dass
eine Gesellschaft ein Gebilde gaenzlich anderer
Art ist als die handelnde Person, als der
Einzelne. "Die Gesellschaft" ist begriddlich
zugaengig nur als Vorstellung des Einzelnen,
als Vorstellung ihrer einzelnen Mitglieder.
Das Band welches den Einzelnen an "die
Gesellschaft" bindet, und die Gesellschaft an
den Einzelnen, das Band welches die einzelnen
Mitglieder der Gesellschaft mit einander
verbindet ist die Sprache. Die Sprache ist das
Medium, ist die Vermittlung aus welcher die
Vorstellung der Gesellschaft hervorgeht.
Beim genauen Hinblick loest sich die
Handlung der Gesellschaft stets in die
Handlungen einzelner Individuuen auf. Diese
Individuen handeln entweder als Einzelne, ihrem
eigenen Wesen zufolge, oder aber sie handeln
als Beamte im Dienst der Oeffentlichkeit und
ihrer Regierung. Mit anderen Worten: die
Gesellschaft bestimmt das Individuum entweder
zur Handlung als Einzelner oder zur Handlung
als Beamter. Dieses Einsischt eroeffnet ein
neue grosse Thema des Beamtentums.
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