20080523.01
Die Beschreibung (characterization) der Subjektivitaet
als den Einzelnen betreffend, und die Beschreibung
(characterization) der Objektivitaet als die Gesellschaft
betreffend, ist zulaenglich ueberzeugend, (is convincing
enough), erfordert dann aber Betrachtungen ueber das was
man meint, wenn man vom "Einzelnen" und von der
"Gesellschaft" spricht.
Den "Einzelnen" abgetrennt von einer Gesellschaft
darzustellen ist ein veritabler Tour de Force, und im
Grunde unmoeglich. Ebenso unmoeglich die "Gesellschaft"
abgetrennt vom Einzelnen zu beschreiben, da alles
Geistige, alles Gedankliche nur (lediglich) im Gemuet des
Einzelnen zum Ausdruck kommt. Zwar nicht voellig
belanglos, doch am Ende verbleibt die inbegriffene
Dialektik der Worte als Uebungsschema daran das Erleben in
neuer Weise erkennbar wird.
Das Erleben - welches und wessen Erleben? Mein
Erleben, das jetzige, das mitzuteilen mein hoffnungsloses
Beduerfnis ist. Welche und wessen Gesellschaft? Stets nur
diejenige Gesellschaft welche von Augenblick zu Augenblick
sich meiner Vorstellung darbietet. Letzten Endes besteht
alle Gesellschaft, fuer mich jedenfalls, in meiner
Vorstellung.
Die Aufgabe ist eine vermeintliche Objektivitaet der
Gesellschaft mit deren Vorstellung in meinem Gemuet zu
vereinbaren. Lediglich die Aussprache dieses Postulats,
jedoch, bekundet schon seine Ausfuehrung, wenngleich nicht
seine Loesung. Meine Vorstellung wird vom eigenen Erleben
bestimmt, Aber dies Erleben ist zugleich ein Wahrnehmen der
Vorstellungen anderer. Sehr buendig ist dann das Postulat
einer sprachlich oder symbolisch vermittelten allgemeinen
Vorstellung, an welcher eine Vielzahl von Menschen
teilnimmt, und welche wiederum geeignet ist die
Vorstellungen der teilnehmenden Mitglieder zu bestimmen.
Diese allgemeine Vorstellungsvorlage nennen wir
Objektivitaet.
Dementsprechend gibt es drei Kriterien der Gueltigkeit
der allgemeinen Vorstellungsvorlage. Das erste Kriterion
ist die Uebereinstimmung des von der Vorstllung
angedeuteten Erlebens mit dem Erleben das den verschiedenen
einzelnen Mitgliedern (Teilnehmern, participants) an der
Vorlage tatsaechlich widerfaehrt. Das zweite, und weit
weniger zuverlaessige Kriterion der Gueltigkeit der
allgemeinen Vorstellungsvorlage ist die Zustimmung, die
Unanimitaet, oder zuminstens die Mehrheitsstimme der
Beteiligten. Wahr ist also was in der Volkswahl als wahr
erklaert wird. Das dritte, und das heikelste Kriterion der
Gueltigkeit der allgemeinen Vorstellungsvorlage ist die
Faehigkeit es Einzelnen es zu assimilieren, es zu
befuerworten, es zu verstehen. Es gibt einen Punkt an
welchem die Unverstehbarkeit einer Vorstellungsvorlage
nicht die Verstaendnisfaehigkeit des Einzelnen sondern die
Gueltigkeit der Vorlage in Frage stellt. Die Oertlichkeit
(locality, localization) eines solchen Punktes aber ist
ausserordentlich schwierig, und sicherlich oftmals
unmoeglich zu bestimmen.
* * * * *
Zurueck - Back
Weiter - Next
2008 Index
Website Index
Copyright 2008, Ernst Jochen Meyer