20080523.01 Die Beschreibung (characterization) der Subjektivitaet als den Einzelnen betreffend, und die Beschreibung (characterization) der Objektivitaet als die Gesellschaft betreffend, ist zulaenglich ueberzeugend, (is convincing enough), erfordert dann aber Betrachtungen ueber das was man meint, wenn man vom "Einzelnen" und von der "Gesellschaft" spricht. Den "Einzelnen" abgetrennt von einer Gesellschaft darzustellen ist ein veritabler Tour de Force, und im Grunde unmoeglich. Ebenso unmoeglich die "Gesellschaft" abgetrennt vom Einzelnen zu beschreiben, da alles Geistige, alles Gedankliche nur (lediglich) im Gemuet des Einzelnen zum Ausdruck kommt. Zwar nicht voellig belanglos, doch am Ende verbleibt die inbegriffene Dialektik der Worte als Uebungsschema daran das Erleben in neuer Weise erkennbar wird. Das Erleben - welches und wessen Erleben? Mein Erleben, das jetzige, das mitzuteilen mein hoffnungsloses Beduerfnis ist. Welche und wessen Gesellschaft? Stets nur diejenige Gesellschaft welche von Augenblick zu Augenblick sich meiner Vorstellung darbietet. Letzten Endes besteht alle Gesellschaft, fuer mich jedenfalls, in meiner Vorstellung. Die Aufgabe ist eine vermeintliche Objektivitaet der Gesellschaft mit deren Vorstellung in meinem Gemuet zu vereinbaren. Lediglich die Aussprache dieses Postulats, jedoch, bekundet schon seine Ausfuehrung, wenngleich nicht seine Loesung. Meine Vorstellung wird vom eigenen Erleben bestimmt, Aber dies Erleben ist zugleich ein Wahrnehmen der Vorstellungen anderer. Sehr buendig ist dann das Postulat einer sprachlich oder symbolisch vermittelten allgemeinen Vorstellung, an welcher eine Vielzahl von Menschen teilnimmt, und welche wiederum geeignet ist die Vorstellungen der teilnehmenden Mitglieder zu bestimmen. Diese allgemeine Vorstellungsvorlage nennen wir Objektivitaet. Dementsprechend gibt es drei Kriterien der Gueltigkeit der allgemeinen Vorstellungsvorlage. Das erste Kriterion ist die Uebereinstimmung des von der Vorstllung angedeuteten Erlebens mit dem Erleben das den verschiedenen einzelnen Mitgliedern (Teilnehmern, participants) an der Vorlage tatsaechlich widerfaehrt. Das zweite, und weit weniger zuverlaessige Kriterion der Gueltigkeit der allgemeinen Vorstellungsvorlage ist die Zustimmung, die Unanimitaet, oder zuminstens die Mehrheitsstimme der Beteiligten. Wahr ist also was in der Volkswahl als wahr erklaert wird. Das dritte, und das heikelste Kriterion der Gueltigkeit der allgemeinen Vorstellungsvorlage ist die Faehigkeit es Einzelnen es zu assimilieren, es zu befuerworten, es zu verstehen. Es gibt einen Punkt an welchem die Unverstehbarkeit einer Vorstellungsvorlage nicht die Verstaendnisfaehigkeit des Einzelnen sondern die Gueltigkeit der Vorlage in Frage stellt. Die Oertlichkeit (locality, localization) eines solchen Punktes aber ist ausserordentlich schwierig, und sicherlich oftmals unmoeglich zu bestimmen. * * * * *

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