Lieber Herr Nielsen, Hier sitzte ich, ich kann nicht anders ... als den Versuch zu machen das Viele das heute Morgen in meinem Gemüt rumort, indem ich es der Tastatur des Rechners anvertraue, zu vergegenständlichen. Ich bin mit unverschämten, gefährlichen Gedanken aufgewacht. Meine Hoffnung die ich in meinem letzten jüngsten Brief zum Ausdruck brachte, am heutigen Tage meine Gerichtseingabe hinter mich gebracht zu haben hat mich enttäuscht; denn am Donnerstag, als alles fertig sein sollte, machte ich den Fehler die gerichtlichen Anweisungen, die Vorgangsregeln, the rules of procedure, zu lesen. Anweisungen zu lesen hab ich mir längst abgewöhnt denn sie stören und lenken mich von meinem Vorhaben ab. Nun, als ich bereit war zu unterzeichnen und den Umschlag zuzukleben, erfuhr ich von der Vorschrift das Memorandum meiner Eingabe auf 20 Seiten zu beschränken, war also genötigt den schön gereimten Aufsatz den ich verfasst hatte zu zerstümmeln und meine Ansichten und Einsichten die ich meinte den Richtern mitteilen zu sollen, als einen Anhang (appendix) anzubieten. Dies Vorgehen hat den Vorteil, dass, obgleich man das Memorandum wegen seiner übermäßigen Länge ohne es in die Akten aufzunehmen, hätte abweisen können, der Anhang dem Gericht mit einem gesonderten unabtrennbaren Antrag (motion) angeboten wird. Zwar mag der Antrag abgelehnt werden, aber auch zu diesem Zweck muss der Anhang gelesen werden, worauf es mir doch letzten Endes ankommt, - und würde dann als abgewiesener Anhang in die Urkunden eingegliedert dem Berufungsgericht zugänglich sein. Zu all diesem hätte mein Vater abschätzig gesagt: "Und so verbringst du deine alten Tage." Aber wenn es Spaß macht, warum nicht? Rein logisch lässt sich das Verfahren auf eine einzige Frage beschränken: Does the sentence "Workmanship shall conform to generally accepted good practice." designate a specific deficiency of Meyer's plumbing?" Hieße der Richter Immanuel Kant, wäre die Antwort, Unter keinen Umständen, und ich hätte meinen Prozess gewonnen. Nun aber walten die Richter die über mein Verfahren verfügen in einem geistigen Disneyland, dessen oberster Richter nicht Immanuel Kant sondern Humpty Dumpty heißt, und folgender Bericht aus Justice Dumpty's Gerichtssaal ist einschlägig: “When I use a word,” Humpty Dumpty said, in rather a scornful tone, “it means just what I choose it to mean—neither more nor less.” “The question is,” said Alice, “whether you can make words mean so many different things.” “The question is,” said Humpty Dumpty, “which is to be master—that’s all.” [LEWIS CARROLL (Charles L. Dodgson), Through the Looking-Glass, chapter 6, p. 205 (1934). First published in 1872.] Lewis Carroll also, der größe englische Philosoph des neunzehnten Jahrhunderts, wenn nicht gar aller Zeiten, begriff wovon Kant zerschmettert gewesen wäre, dass es sich bei "Gerechtigkeit" um die mutwillige Umdeutung von Worten handelt, eine Berichtigung oder Verfälschung, je nachdem von welcher der Parteien der Anwalt bezahlt wird. In einem Ihrer jüngsten Briefe schrieben Sie "So etwas tut man nicht." und erinnerten mich an das erbauliche Lied, Üb immer treu und Redlichkeit das mit einer Ironie die nicht jedem auffällt ausgerechnet von Papageno zu der Zauberflötenmelodie "Ein Mädchen oder Weibchen wünscht Papageno sich. In den Nazizeiten meiner Kindheit wurden die Hörer aller deutschen Rundfunksender - damals nannte man es die Deutsche Welle - an ihr Pflichbewusstsein erinnert wenn allstündlich mit Glockenspieltönen ersten acht entzückenden Noten dieses Liedchens unmittelbar vorm Ansagen der Zeit, erklangen. von allen deutschen Rundfunksendern entzückenden