20030121.01
Man unterscheide zwischen einer sachlichen,
oeffentlichen Loesung eines Problems, zwischen der Antwort
auf eine Frage und dem individuellen Erleben fuer welches
ein Problem als geloest, eine Frage als beantwortet, gelten
moechte. Um es buendiger auszudruecken: Man unterscheide
also die vermeinten Loesungen von Problemen. als objektive
Loesungen einerseits von subjektiven Loesungen andererseits.
Die Gueltigkeit der subjektiven Loesung beruht darin,
dass sie aus welchen Gruenden und mit welchen Mitteln auch
immer, den Einzelnen von der Last des Problems, vom Buerden
der Frage befreit. Die Gueltigkeit der objektiven Loesung
beruht darin, dass sie eine Formel bietet welche eine
betraechtliche Anzahl von Individuen eine subjektive Loesung
zu vermitteln befaehigt.
Die Begrenztheit der subjektiven Loesung ist, dass sie
auf den Einzelnen beschraenkt ist, dass sie nur diesem
Einzelnen zugaenglich ist; dass sie fuer andere an jeglicher
Bedeutung ermangelt. Die Begrenztheit der objektiven
Loesung ist, dass sie fuer den gegebenen Einzelnen
ueberhaupt noch keine Loesung ist; dass es dem Einzelnen
notwendig wird die vermeinte objektive Loesung sich
anzueignen; sie voerst einmal ueberhaupt zu begreifen, sie
in seinen eigenen Erlebniskreis zu assimilieren: denn
entgueltig fuer den Einzelnen wird sie nur als subjektive
Loesung.
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