20030121.01 Man unterscheide zwischen einer sachlichen, oeffentlichen Loesung eines Problems, zwischen der Antwort auf eine Frage und dem individuellen Erleben fuer welches ein Problem als geloest, eine Frage als beantwortet, gelten moechte. Um es buendiger auszudruecken: Man unterscheide also die vermeinten Loesungen von Problemen. als objektive Loesungen einerseits von subjektiven Loesungen andererseits. Die Gueltigkeit der subjektiven Loesung beruht darin, dass sie aus welchen Gruenden und mit welchen Mitteln auch immer, den Einzelnen von der Last des Problems, vom Buerden der Frage befreit. Die Gueltigkeit der objektiven Loesung beruht darin, dass sie eine Formel bietet welche eine betraechtliche Anzahl von Individuen eine subjektive Loesung zu vermitteln befaehigt. Die Begrenztheit der subjektiven Loesung ist, dass sie auf den Einzelnen beschraenkt ist, dass sie nur diesem Einzelnen zugaenglich ist; dass sie fuer andere an jeglicher Bedeutung ermangelt. Die Begrenztheit der objektiven Loesung ist, dass sie fuer den gegebenen Einzelnen ueberhaupt noch keine Loesung ist; dass es dem Einzelnen notwendig wird die vermeinte objektive Loesung sich anzueignen; sie voerst einmal ueberhaupt zu begreifen, sie in seinen eigenen Erlebniskreis zu assimilieren: denn entgueltig fuer den Einzelnen wird sie nur als subjektive Loesung. * * * * *

Zurueck : Back

Weiter : Next

Index 2003

Website Index

Copyright 2005, Ernst Jochen Meyer