20070126.01
Woran ermangelt es der Gesetzgebung, dass sie nicht als
Ethik zu dienen vermag? Es ermangelt erstens an der
Spezifizitaet (Besonderung) auf gegebene Umstaende. Das
Erleben ist streng an Ort und Zeit gebunden, indessen das
Gesetz unvermeidlich verallgemeinert. Wichtiger noch, dass
das Gesetz die Welt als gegenstaendlich voraussetzt und
darstellt, und die Gesinnung des Einzelnen als solchen,
notwendigerweise ausschliesst oder uebergeht. Indessen ist
es ausgerechnet die Aufgabe der Ethik eine Bruecke zu
schlagen zwischen dem inwendigen Erleben des Menschen und
seinem Betragen in der Gesellschaft. Das Gesetz macht auch
diesen Versuch, und versagt.
* * * * *
Zurueck - Back
Weiter - Next
2007 Index
Website Index
Copyright 2007, Ernst Jochen Meyer