20070126.01 Woran ermangelt es der Gesetzgebung, dass sie nicht als Ethik zu dienen vermag? Es ermangelt erstens an der Spezifizitaet (Besonderung) auf gegebene Umstaende. Das Erleben ist streng an Ort und Zeit gebunden, indessen das Gesetz unvermeidlich verallgemeinert. Wichtiger noch, dass das Gesetz die Welt als gegenstaendlich voraussetzt und darstellt, und die Gesinnung des Einzelnen als solchen, notwendigerweise ausschliesst oder uebergeht. Indessen ist es ausgerechnet die Aufgabe der Ethik eine Bruecke zu schlagen zwischen dem inwendigen Erleben des Menschen und seinem Betragen in der Gesellschaft. Das Gesetz macht auch diesen Versuch, und versagt. * * * * *

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