20080203.01 Denn vorgehenden Betrachtungen zufolge sind Staatsgesetz und Moralgesetz (Ethik) aehnlich und vergleichbar. Man mag das eine als Erweiterung, als Ueberordnung oder Unterordnung des anderen betrachten. Weder das eine noch das andere Gesetz vermag an die unmittelbare existentielle Wirklichkeit des Erleben heranzureichen, geschweige denn es zu erschoepfen. Die Koppelung der individuellen Existenz an das eine Gesetz oder das andere ist eine Dummheit oder Luege. Die Ethik vermag ebensowenig ueber unbedingte Gueltigkeit zu verfuegen wie das Gesetz, und umgekehrt. Beide sind zeit- und ortbedingte Erfindungen, begrenzt in ihrer Gueltigkeit und Verstaendlichkeit, und mit unvermeidbaren Luecken und Widerspruechen behaftet. Dementsprechend ist die existentielle Freiheit, Freiheit von wissenschaftlicher Doktrin, Freiheit vom gesellschaftlich gesetzlichem Zwang, und Freiheit von den unechten und gefaelschten Postulaten und Forderungen der Ethik. Also: Faites ce que voudras. * * * * *

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