20080203.01
Denn vorgehenden Betrachtungen zufolge sind
Staatsgesetz und Moralgesetz (Ethik) aehnlich und
vergleichbar. Man mag das eine als Erweiterung, als
Ueberordnung oder Unterordnung des anderen betrachten.
Weder das eine noch das andere Gesetz vermag an die
unmittelbare existentielle Wirklichkeit des Erleben
heranzureichen, geschweige denn es zu erschoepfen. Die
Koppelung der individuellen Existenz an das eine Gesetz
oder das andere ist eine Dummheit oder Luege. Die Ethik
vermag ebensowenig ueber unbedingte Gueltigkeit zu
verfuegen wie das Gesetz, und umgekehrt. Beide sind zeit-
und ortbedingte Erfindungen, begrenzt in ihrer Gueltigkeit
und Verstaendlichkeit, und mit unvermeidbaren Luecken und
Widerspruechen behaftet. Dementsprechend ist die
existentielle Freiheit, Freiheit von wissenschaftlicher
Doktrin, Freiheit vom gesellschaftlich gesetzlichem Zwang,
und Freiheit von den unechten und gefaelschten Postulaten
und Forderungen der Ethik. Also: Faites ce que voudras.
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