20000523.03 Es scheint mir, der angehende Ethiker sollte die Rechtswissenschaft studieren, oder besser noch, sollte Gelegenheit finden sie auszuueben, eh er sich anstellt zu bestimmen was getan und was unterlassen werden musz, was gut ist und was schlecht ist, was wahr und was unwahr: denn tatsaechlich kommen all diese Fragen ja auch praktisch im taeglichen Leben zur Sprache, naemlich in den Gerichtssitzungen wo die Menschen miteinander streiten und die Richter vorgeblich was als recht und was als unrecht anerkannt werden soll, bestimmen. Im Gerichtssaal zeigt sich die Ethik in der Praxis. Auf die spezifischen Gesetze welche verhandelt werden kommt es kaum an. Die Gesetze sind ja alle niedergeschrieben; und wenn es in irgendeinem wesentlichen Punkte darauf ankaeme, laege nichts im Wege einen beliebigen Rechtssatz ueber den verhandelt wird gegen einen anderen auszutauschen. Aber auf einen besonderen Rechtssatz kommt es nicht an, und auch nicht auf eine irgendeine besonderes Vergehen. Ankommen tut es auf die Beurteilung des Verhaeltnisses von dem begrifflichen Gesetz mit dem tatsaechlichen Geschehen, mit der Beurteilung von Schuld oder Unschuld des Menschen der handelnd oder leidend in dieses Verhaeltnis verwickelt ist. Was im Gerichtssaal abgehandelt wird, dramatisiert die Problematik der Ethik. Was hier vor sich geht zu entwirren und zu begreifen ist Vorbedingung fuer jegliches ernstzunehmendes Theoretisieren ueber die Ethik. * * * * *

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