20001207.00
Man taeuscht sich mit dem Postulat der Naturgesetzlichkeit.
Sie ist eine Vorstellung welche man der Welt, der Natur,
aufoktroyiert (aufzwingt). Gesetzlichkeit ist ein menschlicher
Begriff, welchen die Menschen auf die Natur projizieren. Und das
Verhalten der Natur entspricht (gehorcht) den menschlichen
Gesetzen nur ungefaehr. So dasz die sogenannten Naturgesetze
zwar praktisch brauchbar, (practically useful) sind, aber
theoretisch genau betrachtet, ausnahmslos hinfaellig.
Menschliche Gesetze beruhen auf der Beharrlichkeit des
Denkens; und dies beruht widerum auf der Beharrlichkeit des
Begriffs, des Wortes, der Sprache. =========
Ein bedeutender Grund weshalb man die sachliche Vorstellung
der Welt anerkennt ist dasz man sie nicht (voellig) begreift. Es
ist die Ahnung der Unzulaenglichkeit des eigenen Verstandes
welche in dieser Zweifelslage die sachliche Vorstellung
beguenstigt. (gives the factual representation the benefit of
the doubt. inferring that the apparent inadequacy of the factual
representation is in fact attributable to ones inability to
understand it.)
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