20001207.00 Man taeuscht sich mit dem Postulat der Naturgesetzlichkeit. Sie ist eine Vorstellung welche man der Welt, der Natur, aufoktroyiert (aufzwingt). Gesetzlichkeit ist ein menschlicher Begriff, welchen die Menschen auf die Natur projizieren. Und das Verhalten der Natur entspricht (gehorcht) den menschlichen Gesetzen nur ungefaehr. So dasz die sogenannten Naturgesetze zwar praktisch brauchbar, (practically useful) sind, aber theoretisch genau betrachtet, ausnahmslos hinfaellig. Menschliche Gesetze beruhen auf der Beharrlichkeit des Denkens; und dies beruht widerum auf der Beharrlichkeit des Begriffs, des Wortes, der Sprache. ========= Ein bedeutender Grund weshalb man die sachliche Vorstellung der Welt anerkennt ist dasz man sie nicht (voellig) begreift. Es ist die Ahnung der Unzulaenglichkeit des eigenen Verstandes welche in dieser Zweifelslage die sachliche Vorstellung beguenstigt. (gives the factual representation the benefit of the doubt. inferring that the apparent inadequacy of the factual representation is in fact attributable to ones inability to understand it.) * * * * *

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