20010130.00 Ethisches Der Verweis (prohibition) des Richtens gruendet in der Tatsache, dasz der (menschliche) Richter sein Ich, seine Perspektive, seinen Standpunkt, sein Selbstinteresse nicht auszuschlieszen, (zu verlassen) vermag, dasz das vermeinlich "gerechte" Richten, unvermeidlich zur Selbstrechtfertigung wird, und somit eine grosze Unwahrheit, und alles andere als Gerechtigkeit. * * * * *