20050127.00

     Bemerkenswert, dass ungeachtet der Unmoeglichkeit eine
allgemein gueltige Ethik zu entwerfen, die Entscheidung ueber die
gehoerige Handlung in gegebenem Falle des oefteren durchaus
stichhaltig und ueberzeugend erscheint.

     Dass in gegebenem Falle, die Handlung als notwendig und
gueltig erscheint, ist Hinweis auf das Entschlussbeduerfnis der
menschlichen Veranlagung; dass sein Wesen den Menschen
unaufhaltsam, ohne Unterlass zur Handlung draengt, mit eben
demselben Zwang mit welchem es ihn zur koerperlichen Bewegung
noetigt.  Mit der Folge, dass er seine Bewegung, dass er seine
Handlung, weil sie seinem Bedarf nachkommt, befuerwortet, nicht
weil er festzustellen vermoechte.  dass sie objektiv gut waere,
sondern weil es die seine ist, Ausdruck seines Wesens, Ausdruck
seiner Not, eine Handlung die ihn befriedigt, und letztlich weil
sie sein Wesen bestaetigt, insofern als er es ist, der sie getan
hat.

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