20060225.00
Es sollte einen Bereich geben den man Staatsethik oder
Gesellschaftsethik nennt; eine Ethik die vorschreibt wie ein
Mensch als Gesellschaftsmitglied, wie eine Gesellschaft, wie
ein Staat sich zu betragen hat. Ideeler Weise wuerde eine
solche Ethik mit der Gesetzgebung zusammenfallen.
Tatsaechlich aber ist es selten, wenn ueberhaupt jemals, dass
die Gesetze die Aufgabe der Ethik zureichend erfuellen.
Das wesentliche Hindernis fuer die Staatsethik, wie auch
fuer jede andere Ethik, ist die idealistische Voraussetzung,
dass es ethische Ideale gibt, Vorschriften nach denen sich
die Handlungen des Staates und der Staatsdiener, der Beamten,
zu richten haben. Besser waere es, und es ist in der Tat der
einzig moegliche Weg auch nur annaehernd zu einer
zufriedestellenden Staatsethik zu kommen, erst einmal
festzustellen, was es denn ist, das eigentlich getan wird,
das geschieht, wie Menschen tatsaechlich handeln, unter
welchen Gesichtspunkten und aus welchen Gruenden, um einem
Grundlage zu schaffen, auf welcher man den Anfang machen kann
zu bestimmen, was, als das Gute, der Mensch tun, und was, als
das Schlechte, er lassen soll.
Die Ethik hebt im allgemeinen von der Vorstellung an,
was das Gute ist. Dass es ein solches anstrebenswuerdiges,
wuenscheswertes Gute gibt, setzt man voraus. Doch sind diese
Voraussetzungen Schranken welche den Zugang zum Verstaendnis
verbauen.
Sollte es moeglich sein sich von der Voreingenommenheit
ueber das Bestehen des Guten zu befreien, dann sollte es auch
moeglich sein einzusehen dass die Unterscheidung des Menschen
vom Tier ein Irrtum, ein verhaengisvoller Irrtum ist. Wenn
man den Menschen beurteilt wie man Tiere beurteilt, und wenn
man Tiere beurteilt wie man Menschen beurteilt, dann
verwandelt sich die Buehne auf welcher der Mensch seine
Schauspiele, seine Tragoedien, seine Kommoedien auffuehrt,
dann wird die Frage, wie denn der Mensch eigentlich handelt
zugaenglich, und die Frage wie er denn eigentlich handeln
sollte, bekommt ein neues Gepraege.
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