20060225.00 Es sollte einen Bereich geben den man Staatsethik oder Gesellschaftsethik nennt; eine Ethik die vorschreibt wie ein Mensch als Gesellschaftsmitglied, wie eine Gesellschaft, wie ein Staat sich zu betragen hat. Ideeler Weise wuerde eine solche Ethik mit der Gesetzgebung zusammenfallen. Tatsaechlich aber ist es selten, wenn ueberhaupt jemals, dass die Gesetze die Aufgabe der Ethik zureichend erfuellen. Das wesentliche Hindernis fuer die Staatsethik, wie auch fuer jede andere Ethik, ist die idealistische Voraussetzung, dass es ethische Ideale gibt, Vorschriften nach denen sich die Handlungen des Staates und der Staatsdiener, der Beamten, zu richten haben. Besser waere es, und es ist in der Tat der einzig moegliche Weg auch nur annaehernd zu einer zufriedestellenden Staatsethik zu kommen, erst einmal festzustellen, was es denn ist, das eigentlich getan wird, das geschieht, wie Menschen tatsaechlich handeln, unter welchen Gesichtspunkten und aus welchen Gruenden, um einem Grundlage zu schaffen, auf welcher man den Anfang machen kann zu bestimmen, was, als das Gute, der Mensch tun, und was, als das Schlechte, er lassen soll. Die Ethik hebt im allgemeinen von der Vorstellung an, was das Gute ist. Dass es ein solches anstrebenswuerdiges, wuenscheswertes Gute gibt, setzt man voraus. Doch sind diese Voraussetzungen Schranken welche den Zugang zum Verstaendnis verbauen. Sollte es moeglich sein sich von der Voreingenommenheit ueber das Bestehen des Guten zu befreien, dann sollte es auch moeglich sein einzusehen dass die Unterscheidung des Menschen vom Tier ein Irrtum, ein verhaengisvoller Irrtum ist. Wenn man den Menschen beurteilt wie man Tiere beurteilt, und wenn man Tiere beurteilt wie man Menschen beurteilt, dann verwandelt sich die Buehne auf welcher der Mensch seine Schauspiele, seine Tragoedien, seine Kommoedien auffuehrt, dann wird die Frage, wie denn der Mensch eigentlich handelt zugaenglich, und die Frage wie er denn eigentlich handeln sollte, bekommt ein neues Gepraege. * * * * *

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