20071026.00 Ich habe kommentiert, dass der Urheber des Johannes Evangeliums jedenfalls in der Passionsgeschichte, eine bemerkenswerte juristische Perspektive vertritt, insofern als er berichtet als ob er gesinnt werde ein rechtskraeftiges Zeugnis zu liefern. Mir fallen ein die wiederholte Frage "Wen suchet ihr" welche dazu dient die Personalitaet des Verhafteten eindeutig zu bestimmen und protokollmaessig zu beurkunden. Und manch andere Redewendungen im Text scheinen mir diese Vermutung zu bestaetigen. Heute fiel es mir zu ersten Mal auf, - wohl in Folge meiner erkenntnistheoretischen Bemuehungen, dass die so bekannte und oft zitierte Einfuehrung des Evangeliums: Im Anfang war das Wort, und das Wort war mit Gott, und das Wort war Gott, gleichfalls wesentliche rechttheoretische Bedeutung besitzt: denn das Gesetz ist eben nichts anderes als deine tiefgreifende (far reaching) Bestaetigung des vermuteten juristischen Interesses des Verfassers gleichfalls. Denn auf einer bedeutenden Ebene ist das Wort des Machthabers das Gesetz, und das geschriebene Wort hat dann auch keinen gueltigeren Sinn denn als Anleitung, als Direktive als Verordnung, als Gesetz. * * * * *

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