20071026.00
Ich habe kommentiert, dass der Urheber des Johannes
Evangeliums jedenfalls in der Passionsgeschichte, eine
bemerkenswerte juristische Perspektive vertritt, insofern
als er berichtet als ob er gesinnt werde ein
rechtskraeftiges Zeugnis zu liefern. Mir fallen ein die
wiederholte Frage "Wen suchet ihr" welche dazu dient die
Personalitaet des Verhafteten eindeutig zu bestimmen und
protokollmaessig zu beurkunden. Und manch andere
Redewendungen im Text scheinen mir diese Vermutung zu
bestaetigen.
Heute fiel es mir zu ersten Mal auf, - wohl in Folge
meiner erkenntnistheoretischen Bemuehungen, dass die so
bekannte und oft zitierte Einfuehrung des Evangeliums: Im
Anfang war das Wort, und das Wort war mit Gott, und das
Wort war Gott, gleichfalls wesentliche rechttheoretische
Bedeutung besitzt: denn das Gesetz ist eben nichts anderes
als deine tiefgreifende (far reaching) Bestaetigung des
vermuteten juristischen Interesses des Verfassers
gleichfalls. Denn auf einer bedeutenden Ebene ist das Wort
des Machthabers das Gesetz, und das geschriebene Wort hat
dann auch keinen gueltigeren Sinn denn als Anleitung, als
Direktive als Verordnung, als Gesetz.
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