20080129.00
Die Entkoppelung der Ethik vom Erleben, bezw. der
Wirklichkeit, laesst sich auf zwei Betrachtungen
zurueckfuehren: erstens, dass die Entscheidung einem freien
Willen zufolge illusorisch ist, und zweitens, dass das was
geschieht einen solchen Vorsprung vor unserm Meinen hat
dass wir es nie einholern, und nie erfahren wie es wirklich
aussah. Zufolge gibt es neben der Transzendentalitaet des
Erkannten (der Erkenntnis) eine parallele
Transzendentalitaet des Begehrenswerten (der Tugend)
(Erstrebenswerten, Wuenscheswerten). Ebenso wie wir nicht
zu bestimmen vermoegen, was wirklich ist, vermoegen wir
nicht zu bestimmen was gut (oder wahr) ist. Wie die
Schemata der Wissenschaft eine betruegerische Nachahmung
(Konterfeit) dessen bieten was wirklich sein soll, so
bieten die Gesetze eine betruegerische Nachahmung
(Konterfeit) dessen was gut sein soll. (des Guten). Im
einen Falle wie im anderen ist die Unechtheit des Fundes
unmittelbar ersichtlich. Und im einen Falle wie im anderen
ist die Behauptung der Echtheit (Gueltigkeit, Wahrheit) der
Sache, ein pragmatischer Beschluss um eine scheinbar
unentbehrliche Geschaeftigkeit zu unterstuetzen und zu
rechtfertigen.
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