20080129.02 Die Wirksamkeit des Gesetzes und aller anderen ethischen Systeme beruht auf deren verhaltensbestimmenden (behavioristic) Eigenschaften, insofern als das Betragen des Menschen wenn nicht durch seinen Willen, so doch durch das Wissen (Bewusstsein) um die Folgen, d.h. Strafe oder Lohn, die seine Handlungen nach sich ziehen, bestimmt wird. Aus diesem Gesichtspunkt lassen sich gleichfalls die wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen erklaeren, insofern sie auf Gewinn und Verlust beruhen. Es ist nicht der "freie Wille"; sondern es ist die Vorstellung von Gewinn oder Verlust welche die wirtschaftlich bedeutungsvolle (meaningful) Handlung des Einzelnen erklaert und verursacht. Abgesehen von religionsbedingten Verheissungen von Lohn und Strafe, oder vielleicht seltener noch von gesellschaftlicher Billigung, verfuegt die theoretische Ethik ueber keinen aeusseren Zwang. Nach dem Vorbild der Kantschen Ethik ist es das Gewissen des Menschen welches ihn auf ethisch rechte Bahnen weist. Ein ethisches System wird weniger von aeusserer als von innerer Entlohnung und Busse gesteuert. Die "inneren" Vorstellungen des Gewissens sind nicht weniger zwingend als die "aeusseren" Vorstellungen von Lohn, Gewinn, Verlust oder Strafe. * * * * *

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