20080129.02
Die Wirksamkeit des Gesetzes und aller anderen
ethischen Systeme beruht auf deren verhaltensbestimmenden
(behavioristic) Eigenschaften, insofern als das Betragen
des Menschen wenn nicht durch seinen Willen, so doch durch
das Wissen (Bewusstsein) um die Folgen, d.h. Strafe oder
Lohn, die seine Handlungen nach sich ziehen, bestimmt wird.
Aus diesem Gesichtspunkt lassen sich gleichfalls die
wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen erklaeren,
insofern sie auf Gewinn und Verlust beruhen. Es ist nicht
der "freie Wille"; sondern es ist die Vorstellung von
Gewinn oder Verlust welche die wirtschaftlich
bedeutungsvolle (meaningful) Handlung des Einzelnen
erklaert und verursacht.
Abgesehen von religionsbedingten Verheissungen von
Lohn und Strafe, oder vielleicht seltener noch von
gesellschaftlicher Billigung, verfuegt die theoretische
Ethik ueber keinen aeusseren Zwang. Nach dem Vorbild der
Kantschen Ethik ist es das Gewissen des Menschen welches
ihn auf ethisch rechte Bahnen weist. Ein ethisches System
wird weniger von aeusserer als von innerer Entlohnung und
Busse gesteuert. Die "inneren" Vorstellungen des Gewissens
sind nicht weniger zwingend als die "aeusseren"
Vorstellungen von Lohn, Gewinn, Verlust oder Strafe.
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