20080709.01
Die erste Begriffsbestimmung der Wahrheit will wahr
haben: Die Wahrheit ist die tatsaechliche Uebereinstimmung
des sprachlichen Ausdrucks mit dem Erleben des Urhebers.
Die Mitteilung der Wahrheit ist erfolgreich in dem Masse in
dem sie dem Empfaenger das Erleben des Urhebers mitteilt.
Wahrheit (1) ist die subjektive Wahrheit.
Die zweite Begriffsbestimmung der Wahrheit will wahr
haben: Die Wahrheit ist die wahrscheinliche
Uebereinstimmung des sprachlichen Ausdrucks mit den
kuenftigen Erfahrungen der Empfaenger. Wahrheit (2) ist
die objektive Wahrheit.
Der Wahrheit (1) entspricht die Erklaerung: Das Meer
erstreckt sich vor meinen Augen als eine endlose Flaeche.
Der Wahrheit (2) entspricht die Erklaerung: Das Meer das
sich vor deinen Augen als eine endlose Flaeche erstreckt,
ist ein Teil einer Kugelschale mit so betraechtlichem
Durchmesser, dass es deinen Augen unmoeglich ist, die
Rundung zu erkennen. Wahrheit (2) bewaehrt sich, wenn ich
mich anstelle die Welt zu umsegeln. In gegebenem Falle
entsteht kein Widerspruch zwischen den zwei Wahrheiten.
Die Gueltigkeit der subjektiven Wahrheit (1) ist
abhaengig von der Echtheit des Erlebens welches in dieser
Wahrheit zum Ausdruck kommt. Die Gueltigkeit der
objektiven Wahrheit (2) ist abhaengig von der
Zuverlaessigkeit der Erfahrung welche diese Wahrheit
bestaetigt.
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