20080709.01 Die erste Begriffsbestimmung der Wahrheit will wahr haben: Die Wahrheit ist die tatsaechliche Uebereinstimmung des sprachlichen Ausdrucks mit dem Erleben des Urhebers. Die Mitteilung der Wahrheit ist erfolgreich in dem Masse in dem sie dem Empfaenger das Erleben des Urhebers mitteilt. Wahrheit (1) ist die subjektive Wahrheit. Die zweite Begriffsbestimmung der Wahrheit will wahr haben: Die Wahrheit ist die wahrscheinliche Uebereinstimmung des sprachlichen Ausdrucks mit den kuenftigen Erfahrungen der Empfaenger. Wahrheit (2) ist die objektive Wahrheit. Der Wahrheit (1) entspricht die Erklaerung: Das Meer erstreckt sich vor meinen Augen als eine endlose Flaeche. Der Wahrheit (2) entspricht die Erklaerung: Das Meer das sich vor deinen Augen als eine endlose Flaeche erstreckt, ist ein Teil einer Kugelschale mit so betraechtlichem Durchmesser, dass es deinen Augen unmoeglich ist, die Rundung zu erkennen. Wahrheit (2) bewaehrt sich, wenn ich mich anstelle die Welt zu umsegeln. In gegebenem Falle entsteht kein Widerspruch zwischen den zwei Wahrheiten. Die Gueltigkeit der subjektiven Wahrheit (1) ist abhaengig von der Echtheit des Erlebens welches in dieser Wahrheit zum Ausdruck kommt. Die Gueltigkeit der objektiven Wahrheit (2) ist abhaengig von der Zuverlaessigkeit der Erfahrung welche diese Wahrheit bestaetigt. * * * * *

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